Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 21.10.2005 wurde die Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Verordnung) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (VO (EG) Nr. 1698/2005). Diese Verordnung bildet den Rahmen für die finanzielle Förderung der Ländlichen Entwicklung als sogenannte Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Zeitraum 2007-2013. Sie ermächtigt die Mitgliedstaaten bzw. in Deutschland die Länder, Entwicklungspläne für den ländlichen Raum zu erstellen.
Der vom Land Hessen unter Mitwirkung der verschiedenen Verwaltungen erarbeitete und mit den Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartnern abgestimmte Plan wurde von der EU-Kommission am 5. September 2007 genehmigt.
Bereits in der vorhergehenden Förderperiode 2000-2006 hat das Land alle Kräfte darauf ausgerichtet, eine integrierte Politik für den ländlichen Raum unter Einbeziehung einer multifunktionalen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft mit entsprechenden Fördermaßnahmen zu konzipieren und umzusetzen. Diese Zielsetzung, die vom Europäischen Agrarmodell abgeleitet worden war, hat nach wie vor Gültigkeit.
Die ländlichen Gebiete in Hessen stehen angesichts der sich verändernden Rahmenbedingungen (u. a. Globalisierung, demografischer Wandel, drohende Arbeitslosigkeit) vor besonderen Herausforderungen. Der Europäische Rat hat anlässlich der Neubelebung der Lissabon- und Göteborg-Strategien beschlossen, dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in der Förderperiode 2007-2013 besonders auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit auszurichten ist. Diese Ziele werden mit der Strategie Europa 2020 fortgeschrieben. Die integrierte Politik für den ländlichen Raum in Hessen unterstützt diese Aufgaben unter besonderer Einbindung der Land- und Forstwirtschaft.
Hessen stehen für die Programmlaufzeit 2007-2013 über 250 Millionen Euro aus dem ELER-Fonds zur Verfügung. Die EU-Mittel werden mit nationalen öffentlichen Mitteln des Bundes (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes - GAK), des Landes und des kommunalen Finanzausgleichs kofinanziert. Insgesamt sollen rund 725 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln in den ländlichen Raum Hessens fließen. Mit den durch die Förderung ausgelösten privaten Investitionen wird davon ausgegangen, dass der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum ein Gesamtvolumen von deutlich über 1 Milliarde Euro umfasst. Mit diesem eindrucksvollen Volumen erhält der ländliche Raum in Hessen - hierunter die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft - eine einmalige Chance zur Konsolidierung und Verbesserung der bestehenden Situation und einer zukunftsorientierten Positionierung.
Das Internetangebot des HMUELV informiert Sie u. a. über die Ausgangssituation in Hessen, die Entwicklungsstrategie, die Schwerpunkte und Maßnahmen des Entwicklungsplans und die finanzielle Ausstattung.
Sie werden hier interessante Informationen finden, die Ihnen bei der geplanten Umsetzung von Projekten als Beitrag zur Entwicklung des ländlichen Raums in Hessen weiterhelfen.
Für eilige Leser besteht die Möglichkeit, sich anhand einer Broschüre (sh. nebenstehenden Download) über den Entwicklungsplan zu informieren.
Soweit Sie Ihre Meinung zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums äußern oder Kommentare abgeben möchten, verwenden Sie bitte dieses Webformular
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Abschließend möchte ich Sie auf bestehende bzw. sich in ständiger Aktualisierung befindliche Links, z.B. zur Beschreibung einzelner Fördermaßnahmen, zu Dokumenten der EU, des Bundes etc. sowie zu Ansprechpartnern hinweisen, durch die Sie sich vertieft informieren können.
Ihre
Lucia Puttrich
Staatsministerin