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Bäche, Flüsse und Seen

Bach mit Steinen

© Barbara Weber (Hess. Umweltministerium)

Die Aufgaben Schutz der oberirdischen Gewässer, Gewässerbeschaffenheit, Gewässerökologie, orientieren sich an dem Leitbild, dass oberirdische Gewässer, einschließlich ihrer Ufer und Auen, in stofflicher und struktureller Hinsicht einen weitgehend naturnahen Zustand aufweisen und Fließgewässer in hohem Maße ihre naturraumtypische Eigendynamik und ihre Selbstreinigungskraft entfalten können. Die Wasserwirtschaftsverwaltung hat Ziele zur Gewässerentwicklung formuliert,  an denen sich das Handeln orientiert.

 

 

Ziele der Gewässerentwicklung

  • Der Schutz der oberirdischen Gewässer erfolgt ganzheitlich unter Einbeziehung stofflicher, struktureller und hydraulischer Aspekte.
  • Der Lebensraum oberirdischer Gewässer wird durch Benutzungen nicht nachhaltig beeinträchtigt.
    Anthropogene Schadstoffeinträge werden auf ein ökologisch verträgliches Maß beschränkt.
  • Der gute ökologische Zustand und der gute chemische Zustand wird erhalten oder bis Ende 2015 erreicht.
  • Die gewässertypische Eigendynamik ist vorhanden. Sie ermöglicht die Ausprägung einer Vielfalt von Strukturen, eine standortgerechte Flora und Fauna und die Vernetzung von Gewässer, Ufer und Aue. Die Durchgängigkeit der Gewässer ist sichergestellt. Naturnahe Gewässer und ihre Auen werden geschützt, nicht naturnahe entwickelt.
  • Die Gewässer verfügen in ausreichendem Maß über unbewirtschaftete und unverbaute Uferrandstreifen zur ungestörten Entfaltung der Eigendynamik und Rückhaltung diffuser Einträge.
  • Die Gewässerentwicklung wird durch zielgerichtete Unterhaltungsmaßnahmen gefördert. Erforderliche Pflegemaßnahmen werden naturschonend durchgeführt. Durch die Einrichtung von Gewässernachbarschaften werden Erkenntnisse vermittelt und ein entsprechendes Problembewusstsein geschaffen. Gewässerpatenschaften unterstützen die Unterhaltungspflichtigen.
  • Die Überwachung der Oberflächengewässer ist eine staatliche Aufgabe. Sie wird durch Messprogramme,
    die einen Vergleich mit Zielvorgaben, die Ermittlung von Trendaussagen und ein kurzfristiges Erkennen
    kritischer Situationen ermöglichen, unterstützt. Flussgebietsbezogene Gütedarstellungen zeigen Behörden
    und Öffentlichkeit den notwendigen Handlungsbedarf auf.
  • Planungen und Anforderungen (Flussgebietsmanagement) sind einzugsgebietsbezogen und orientieren sich am naturraumtypischen Leitbild.




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