Was ist Natura 2000?
Natura 2000 ist das zusammenhängende Netz europäischer Schutzgebiete. Grundlage dieses Netzwerkes ist die 1992 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossene FFH-Richtlinie (F = Fauna, Tierwelt, F = Flora, Pflanzenwelt, H = Habitat, Lebensraum). Natura 2000 schließt auch Gebiete ein, die nach der Vogelschutzrichtlinie von 1979 zu schützen sind. Beide Richtlinien bezwecken den Erhalt der biologischen Vielfalt durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten. FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind verbindlich umzusetzendes EU-Recht.
Der Anteil der FFH-Gebiete an der Landesfläche liegt bei 9,9 %. Der Anteil der Vogelschutzgebiete beträgt 14,7 % der Landesfläche. Aufgrund von Überschneidungen beider Gebietskategorien wird das Netz Natura 2000 in Hesssen künftig 20,9 % der Landesfläche umfassen.
Die gemeldeten Natura 2000-Gebiete sind kartografisch und inhaltlich der Datei zu entnehmen. Die Datei beinhaltet im Einzelnen:
* Abgrenzung der Gebiete in der Übersichtskarte
* Gebietsliste der Natura 2000-Gebiete
* Gebietsbeschreibungen (Standarddatenbogen-Auszug)
* Übersichtsdarstellungen der Lebensraumtypen und Arten
* Beschreibung der Lebensraumtypen und Arten
Die ausgewählten Vogelschutzgebiete basieren auf dem wissenschaftlichen Fachkonzept. Das Hessische Fachkonzept beinhaltet im Einzelnen:
* allgemeine Grundlagen
* Übersicht über die Vogelarten, für die in Hessen Vogelschutzgebiete auszuweisen sind
* Übersicht über die Vogelschutzgebiete in Hessen
* Artenstammblätter und Landesverbreitungskarten
* Gebietsstammblätter und Detailkarten
* Fachkriteriensystem zur Umsetzung der EU-Vogelschutz-Richtlinie
Gebietsmanagement
Beim Gebietsmanagement handelt es sich um eine Daueraufgabe, die sich insbesondere auf folgende Bereiche erstreckt:
* Erstellung von Maßnahmenplänen
* Umsetzung von Maßnahmen zur Wahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes
* Vermeidung von Verschlechterungen
* Aus- und Bewertung der gewonnenen Daten
* Konfliktbewältigung bei Interessengegensätzen
* Verträge mit Landnutzern
* Fortschreibung des regionalen Landschaftspflegekonzepts als Handlungsgrundlage