Am 14. Juli 2004 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums veröffentlicht (ELER-VO).
Daraufhin wurde der Verordnungsvorschlag auf verschiedenen Ebenen (EU, Bund, Land) intensiv diskutiert und schließlich am 20.09.2005 von den EU-Agrarminsterinnen und -ministern - vorbehaltlich der Finanzausstattung und Mittelverteilung auf die Mitgliedstaaten und damit auch auf das Land Hessen - beschlossen. Die Verordnung bildet den Rahmen für die finanzielle Förderung der Ländlichen Entwicklung als 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Zeitraum 2007-2013.
Die Verordnung ist als Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und als PDF-Datei nebenstehend abrufbar.
Sie gilt für den am 1. Januar 2007 beginnenden neuen siebenjährigen Programmplanungszeitraum.
Zur Verordnung:
Im Vorfeld zu der Vorlage des Verordnungsentwurfs erarbeitete die EU eine ausführliche Folgenabschätzung zum Thema ländliche Entwicklung. Darin wurden die soziökonomische Struktur der ländlichen Gebiete und die drei folgenden Aktionsfelder für die Politik zur Förderung des ländlichen Raums untersucht:
- Wirtschaftliche Probleme
- Gesellschaftliche Probleme
- Streben nach einem gesunden Gleichgewicht zwischen der Entwicklung von Land- und Forstwirtschaft und der Erhaltung der natürlichen Umwelt
Laut Verordnung werden die Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme drei thematischen Schwerpunkten zugeordnet:
- Schwerpunkt: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
- Schwerpunkt: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
- Schwerpunkt: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
Diese Schwerpunkte leiten sich von der - nach Einschätzung der EU - wichtigsten Zielsetzung der Politik zur ländlichen Entwicklung ab, nämlich der Begleitung und Ergänzung der Markt- und Preispolitik der EU im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete.
Der 4. Schwerpunkt der Verordnung bietet einen methodischen Ansatz zur Förderung sachlicher und räumlicher Schwerpunkte durch integrierte Ansätze (LEADER).
3- stufige Planung
Die Verordnung sieht einen 3-stufigen Planungsprozess vor:
- Strategische Leitlinien der EU
- Nationale Strategie
- Ländliche Entwicklungsprogramme
Dabei stellen die strategischen Leitlinien sowie die nationale Strategie zwei neuen Instrumente zur besseren Zielorientierung und größeren Kohärenz zwischen EU-weiten und nationalen Prioritäten dar.
Die strategischen Leitlinien der EU zeigen die wesentlichen Probleme und daraus resultierend die zentralen Ziele und Prioritäten der Förderung im ländlichen RAum auf EU-Ebene auf. Dabei stellen sie eine Verbindung der 2. Säule der GAP mit den wichtigsten EU-Prioritäten (Lissabon-Strategie, Göteborg-Prozess) her und weisen ihr eine wichtige Aufgabe der Flankierung der Reform der GAP zu.
Die nationale Strategie ("Nationaler Strategieplan ELER") soll insbesondere die wirtschaftliche, soziale und ökologische Situation ländlicher Räume und entsprechende Entwicklungspotenziale bewerten sowie thematische und gebietsbezogene Prioritäten für jeden Schwerpunkt der ELER-Verordnung einschließlich einer Quantifizierung der Hauptziele und Indikatoren für die Bewertung enthalten.
Darüber hinaus soll die Kohärenz der Fördermaßnahmen mit anderen Politiken und Programmen auf nationaler und europäischer Ebene sichergestellt werden.
Der nationale Strategieplan regelt auch die Verteilung der Deutschland zugewiesenen EU-Mittel auf die Bundesländer.
Er ist damit ein wichtiges Bindeglied zwischen den EU-Leitlinien und den ländlichen Entwicklungsprogrammen.
Die Strategischen Leitlinien der EU sowie der Nationale Startegieplan sind nebenstehend als PDF-Dateien abrufbar.
In Deutschland sind die Bundesländer für die Erstellung und Umsetzung der Entwicklungsprogramme zuständig.
Das Land Hessen hat im Rahmen einer umfassenden Projektstruktur den Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2007-2013 erarbeitet.
Der Plan enthält ein abgestimmtes Maßnahmenspektrum für eine integrierte ländliche Entwicklung unter Berücksichtigung des optimalen Einsatzes vorhandener Ressourcen (Finanzmittel, Personal etc.).
Ebenfalls in den Downloads finden Sie die konsolidierten Fassungen der VO 1974/2006, 1975/2006 und 1698/2005. Diese Dokumente haben jedoch keinen offziellen Charakter. Sie sollen eine Arbeitserleichterung darstellen, da die mittlerweile mehrfachen Änderungen der ursprünglichen VO-Texte eingearbeitet sind.